Eine Vollmacht (PoA) ist ein juristisches Dokument, das eine Person dazu ermächtigt in Vertretung oder in fremdem Namen zu handeln. Es handelt sich um eine schriftliche Erklärung von Person A, die Person B zu wichtigen Entscheidungen im Namen der Person A, vor allem in rechtlichen Angelegenheiten, ermächtigt. Mit dieser unten zum Herunterladen bereitgestellten Vollmachtsvorlage ist es Ihnen möglich eigene Vollmachten zu erstellen.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen von Ort zu Ort unterscheiden, und die Inhalte und Anforderungen der Vollmacht weitgehend darauf basieren, in welchem Land Sie Staatsbürger sind und was die Anforderungen Ihres Wohnsitzes sind. Wie es bei allen juristischen Dokumenten der Fall ist, empfiehlt es sich, einen Rechtsberater für alle Ihre gesetzlichen Anforderungen hinzuzuziehen.
In einer Vollmacht (PoA) wird die Person, die autorisiert oder delegiert als Auftraggeber bezeichnet, während die repräsentative oder handelnde Person als Bevollmächtigter bezeichnet wird. Der Vertreter ist an einigen Stellen auch als der "Bevollmächtigte" bezeichnet.
Die Vollmachtvorlage wird häufig in Fällen verwendet, in denen der Auftraggeber nicht in der Lage ist sich selbst, aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung zu repräsentieren. In solchen Fällen wird ein Bevollmächtigter ernannt, rechtliche oder finanzielle Dokumente im Namen des Auftraggebers zu unterzeichnen. Ein Bevollmächtigter ist nicht zwingend ein Rechtsanwalt, sondern in der Regel ein Familienmitglied oder Freund.
Schreiben eines Vollmacht Dokuments
Überblick, was in einer Vollmacht enthalten sein sollte. Abhängig von Ihrem genauen Anwendungsfall und Zweck weichen die Inhalte Ihrer Vollmacht ggf. ab. Die Inhalte einer Vollmachtsvorlage beinhalten:
- Ihren vollständigen Namen
- Ihre Wohnadresse
- Gesamtzahl der Seiten
- Fax-Nummer
- Datum
- Betreff
- Status
- Kommentare
Vorlage für Vollmachtsformular
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* Die Vorlagen sind nur als Vorschläge zu verstehen. Bitte beraten Sie sich in Rechtsangelegenheiten stets mit einem Sachverständigen